BEM-Informationsgespräch mit Einholung der gesetzlichen Einverständniserklärung des Mitarbeiters


Als Arbeitgeber bieten Sie Ihren erkrankten Mitarbeitern einen besonderen Service an und führen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) mit professioneller Unterstützung durch. Damit aus der gesetzlichen Pflicht des § 167 SGB IX eine Kür wird,  stehen wir von GIB21 Ihnen zur Seite – mit unserer Expertise, unserer Integrität und unserer Praxiserfahrung. 


In einem ersten Informationsgespräch (Telefon oder Video) informieren wir BEM-Berechtigte über das Beratungsangebot, den Ablauf, rechtliche Fragen, die Freiwilligkeit und die Datenschutzregeln im BEM. So kann Ihr Mitarbeiter/ Ihre Mitarbeiterin beurteilen, ob eine Beratung für ihn/sie Nutzen stiftet und gewünscht ist.


Das Bundesarbeitsgericht hat diese Informationen als Mindestanforderungen an ein BEM definiert. Wir stellen sicher, dass das BEM von den betroffenen Mitarbeitern als vertrauenswürdiges Angebot Ihres Betriebes wahrgenommen wird. Im sensiblen Bereich der Gesundheit gilt unsere Schweigepflicht vom ersten bis zum letzten Kontakt. Das Informationsgespräch ist bewußt noch kein Beratungsgespräch. Es werden keine Gesundheitsinformationen ausgetauscht oder abgefragt. Wichtig ist, dass Ihr Mitarbeiter am Ende des Informationsgespräches weiß, was er von einem BEM erwarten kann und ob er von einer Beratung profitieren würde. Zu unserem Service gehört das Einholen der rechtsgültigen, schriftlichen Willenserklärung des Mitarbeiters zum BEM und zur Datenverarbeitung. Die Erklärung senden wir Ihnen nach Unterzeichnung als Beleg für die Personalakte zu. 



Als ersten Schritt im BEM-Einleitungsprozess stellen Sie den Kontakt zwischen dem Mitarbeiter und uns durch einen  Buchungsvorgang - ohne Namensnennung – her. Nach der Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Informations-Flyer, ein Musteranschreiben sowie einen Link zu unserem Online-Kalender für Ihren Mitarbeiter. Bis zum ersten persönlichen Kontakt bleibt Ihr Mitarbeiter für uns anonym. Das Informationsgespräch kann auf deutsch und englisch geführt werden. Sobald der Termin stattgefunden hat, senden wir Ihnen unmittelbar eine Nachricht, ob der Mitarbeiter eine BEM-Beratung wünscht. Mit der Beauftragung des BEM-Prozesses  (Teil II) startet die eigentliche Beratung.


Warum Sie mit uns zusammenarbeiten sollten?


GIB21 steht für Gesundheit im Betrieb im 21. Jahrhundert. Das Team von GIB21 besteht aus erfahrenen, festangestellten Experten, die langjährig als  Certified-Disability-Manager-Professionell (CDMP) in der externen BEM-Beratung tätig sind. Im deutschen Markt haben wir uns als Systemgeber mit einer Vorreiterrolle für BEM-Prozesse etabliert. Unsere Qualitätsstandards, Datenschutzkonzepte und Softwarelösungen dienen der Gesundheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen. Wir verbinden erfolgreich, anerkannte  Weiterbildungsangebote für interne und externe BEM-Berater mit langjähriger Erfahrung in der Fallberatung. Die Gründerin von GIB21, Kerstin Reisinger, kommt aus der betrieblichen Praxis, sie war als Bereichsleitung Personal in Krankenhäusern beschäftigt.   Unser Motto: Gesundheit hat Zukunft!


Ihr Nutzen:


Das externe Fallmanagement als Online-Einzelfallberatung überwindet Engpässe im Betrieb und bei Betroffenen


- Bei fehlendem medizinischen, arbeits- und sozialrechtlichen Fachwissen vor Ort
- Anspruchsvolle Einzelfälle, wenn der interne BEM-Beratungsprozess stagniert und man nicht mehr weiter weiß, z.B. bei psychischen Erkrankungen.
- Wenn die Beratung  schnell und effizient erfolgen muss, z.B. bei dringendem Handlungsbedarf im Fall von erkrankten Spezialisten, Fach- und Führungskräften.
- Wenn eine Vorort-Beratung aufgrund langer Anfahrtszeiten und besonderen Arbeitsschutzanforderungen (z.B. im Falle von besonders infektionsgefährdeten Risiko-Mitarbeitern) nicht möglich ist.
- Im Fall des Risikos eines wirtschaftlichen oder haftungsrechtlichen Schadens und zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens. - Wenn der Datenschutz im sensiblen Bereich der Gesundheit intern nur schwer herstellbar ist.
- Wenn eine allparteiliche, vertrauensvolle Koordination aller Beteiligten (Betroffene/r, Vorgesetzte, Betriebsrat, Team)  
- Bei quantitativen Herausforderungen, z.B. wenn Sie das BEM-Beratungsangebot für eine hohe Anzahl von BEM-Berechtigten zeitnah und gleichzeitig vorhalten müssen.
- Als Übergangslösung bis Sie eigenes Knowhow aufgebaut haben.  

Mit einem Profil an Ihrer Seite jetzt starten

Die wichtigsten Erfolgskriterien im BEM sind Vertrauen und Schnelligkeit.  Die kurzfristig nutzbare, allparteiliche und vertrauensgeschützte Beratung ist dafür ein Garant. In dynamischen Genesungsprozessen gilt es, die Arbeitsbewältigungsfähigkeit Schritt für Schritt zu fördern. Dazu gehört es, Mitarbeitern Zugang  zu den medizinischen und rehabilitativen Leistungen im Gesundheitssystem zu verschaffen. Krankheit hat Nebenwirkungen. Lassen Sie uns gemeinsam die Widerstandsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter stärken. Buchen Sie jetzt!