BEM-Fallberatung  

Als Arbeitgeber bieten Sie Ihren erkrankten Mitarbeitern einen besonderen Service an und führen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) mit professioneller Unterstützung durch. Damit aus der gesetzlichen Pflicht des § 167 SGB IX eine Kür wird,  stehen wir von GIB21 Ihnen zur Seite – mit unserer Expertise, unserer Integrität und unserer Praxiserfahrung.

In einem ersten Informationsgespräch (Telefon oder Video) informieren wir BEM-Berechtigte über das Beratungsangebot, den Ablauf, rechtliche Fragen, die Freiwilligkeit und die Datenschutzregeln im BEM. So kann Ihr Mitarbeiter/ Ihre Mitarbeiterin beurteilen, ob eine Beratung für ihn/sie Nutzen stiftet und gewünscht ist. Wir holen die gesetzlich vorgeschriebene Einverständniserklärung beim Mitarbeiter ein und senden Ihnen das Dokument als Beleg für das BEM-Beratungsangebot zu. 


Im Falle des Einverständnisses beginnt der BEM-Prozess und unser Auftrag mit einem Erstgespräch mit der/dem Betroffenen. Wir analysieren die Ausgangssituation, klären gesundheitliche Engpässe und Ressourcen mit ihren Chancen und Risiken. Gemeinsam mit dem/ der BEM-Berechtigten vereinbaren wir persönliche und rehabilitative Maßnahmen  zur Überwindung der gesundheitlichen oder beruflichen Leistungseinschränkungen. Im Falle notwendiger, betrieblicher Maßnahmen beziehen wir Sie als Arbeitgeber und ggf. die betrieblichen Interessenvertreter, die Schwerbehindertenvertretung, Vorgesetzte und andere Beteiligte ein. Als externe Berater sind wir allparteilich und treffen für Sie keine betrieblichen und für die BEM-Berechtigten keine persönlichen Entscheidungen.Ziel ist immer die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und möglichst schnell eine gute Arbeitsbewältigungsfähigkeit wieder herzustellen.



Als externer Berater garantieren wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern absoluten Vertrauensschutz. Gerade dann, wenn vielleicht besondere Belastungen die Wiedereingliederung erschweren, oder wenn es darum geht, neue oder alternative berufliche Strategien zu entwickeln. Sie können darauf vertrauen, dass wir die gesetzlichen Rehabilitationsträger in diesen Prozess einbinden. Für die Betroffenen übernehmen wir eine wichtige Lotsenfunktion in das medizinische Versorgungssystem, geben sozialrechtliche Hilfestellung bei Anträgen und vermitteln in andere Hilfenetzwerke zur Überwindung einer Krise. Wir schöpfen für Sie und die BEM-Berechtigten alle finanziellen Förderungen aus und unterstützen bei der Arbeitsplatzgestaltung und -Ausstattung.

Alle Gespräche können auf deutsch oder englisch geführt werden. Im Bedarfsfall organisieren wir einen (Gebärden-) Dolmetscher. Selbstverständlich ist es möglich, weitere Vertrauenspersonen des BEM-Berechtigten, insbesondere Betriebsräte oder Schwerbehindertenvertreter zu beteiligen.

Warum Sie mit uns zusammenarbeiten sollten?

GIB21 steht für Gesundheit im Betrieb im 21. Jahrhundert. Das Team von GIB21 besteht aus erfahrenen, festangestellten Experten, die langjährig als  Certified-Disability-Manager-Professionell (CDMP) in der externen BEM-Beratung tätig sind. Im deutschen Markt haben wir uns als Systemgeber mit einer Vorreiterrolle für BEM-Prozesse etabliert. Unsere Qualitätsstandards, Datenschutzkonzepte und Softwarelösungen dienen der Gesundheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen. Wir verbinden erfolgreich, anerkannte  Weiterbildungsangebote für interne und externe BEM-Berater mit langjähriger Erfahrung in der Fallberatung. Die Gründerin von GIB21, Kerstin Reisinger, kommt aus der betrieblichen Praxis. Sie war als Bereichsleitung Personal in Krankenhäusern beschäftigt. Unser Motto: Gesundheit hat Zukunft!

Ihr Nutzen

Das externe Fallmanagement als Online-Einzelfallberatung überwindet Engpässe im Betrieb und bei Betroffenen
- bei fehlendem medizinischen, arbeits- und sozialrechtlichen Fachwissen vor Ort  
- anspruchsvolle Einzelfälle, wenn der interne BEM-Beratungsprozess stagniert und man nicht mehr weiter weiß, z.B. bei psychischen Erkrankungen.
- wenn die Beratung  schnell und effizient erfolgen muss, z.B. bei dringendem Handlungsbedarf im Fall von erkrankten Spezialisten, Fach- und Führungskräften.
- wenn eine Vorort-Beratung aufgrund langer Anfahrtszeiten und besonderen Arbeitsschutzanforderungen (z.B. im Falle von besonders infektionsgefährdeten Risiko-Mitarbeitern) nicht möglich ist .
- im Fall des Risikos eines wirtschaftlichen oder haftungsrechtlichen Schadens und zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens.
- wenn der Datenschutz im sensiblen Bereich der Gesundheit intern nur schwer herstellbar ist.
- wenn eine allparteiliche, vertrauensvolle Koordination aller Beteiligten (Betroffene/r, Vorgesetzte, Betriebsrat, Team) das.
- bei quantitativen Herausforderungen, z.B. wenn Sie das BEM-Beratungsangebot für eine hohe Anzahl von BEM-Berechtigten zeitnah und gleichzeitig vorhalten müssen.
- als Übergangslösung bis Sie eigenes Knowhow im Betrieb aufgebaut haben oder wenn Sie personelle Engpässe haben.

Jetzt mit einem Profi an Ihrer Seite starten 

Die wichtigsten Erfolgskriterien im BEM sind Vertrauen und Schnelligkeit.  Die kurzfristig nutzbare, allparteiliche und vertrauensgeschützte Beratung ist dafür ein Garant. In dynamischen Genesungsprozessen gilt es, die Wiedereingliederung in den Betrieb möglichst noch im Krankenstand  zu planen. Krankheit hat Nebenwirkungen. Lassen Sie uns gemeinsam die Widerstandsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter stärken. Buchen Sie jetzt!