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Einheit 11: 3.8 Teleneurologie

In der Teleneurologie kann ein Neurologe neben der Analyse von CT/MRT-Bildern, wie es bei der Teleradiologie der Fall ist, zusätzlich mittels Videokonferenztechnologie den Patienten am Bildschirm untersuchen und eine Ferndiagnose durchführen.

Teleneurologie ermöglicht es dem Patienten in neurologischen Notfällen unkompliziert eine Expertenmeinung einzuholen. Dies ist vor allem in Regionen ohne eigene neurologische Versorgungszentren (Kliniken) und bei akuten Krankheitsbildern, die keinen zeitlichen Verzug der Behandlung zulassen (z.B. Schlaganfallversorgung), von entscheidender Bedeutung. Da auch Patientengespräche für eine optimale Behandlung von erheblicher Bedeutung sind, ist mit dem Videokonferenz-Modell eine optimale Lösung in der Teleneurologie gefunden worden. Der Arzt kann den Patienten in der Videokonferenz als Mensch besser kennenlernen und eine individuelle Betreuung anbieten. Dem Patienten kann trotz räumlicher Distanz eine persönliche und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung geboten werden. 

Das Thema Schlaganfall genießt in der Neurologie aufgrund der hohen Prävalenzrate und der schwerwiegenden Folgeschäden besondere Aufmerksamkeit. Demnach befasst sich auch die Teleneurologie intensiv mit diesem Krankheitsbild und versucht mit Erkenntnissen über den Einsatz moderner Technologie einen Teil zum medizinischen Fortschritt auf dem Gebiet der Neurologie beizutragen.


Abbildung 45: Teleneurologisches Konsil [102]

 
Die Teleneurologie spielt auch in der Langzeitüberwachung chronischer neurologischer Erkrankungen eine bedeutende Rolle. Digitale Werkzeuge wie die Spastik-App ermöglichen eine kontinuierliche Überwachung und frühzeitige Erkennung von Spastikentwicklungen nach einem Schlaganfall. Diese Anwendungen basieren auf einem Ampelsystem und bieten dem Nutzer klare Handlungsanweisungen, was die Patientenautonomie stärkt und die Versorgungsqualität erheblich verbessert.

Beispiel: Spastik-App
Eine weitere Präventionsmaßnahme ist der Einsatz von Gesundheitsapps. Mithilfe der Spastik-App zum Beispiel, kann nach einem Schlaganfall der Gesundheitszustand in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Somit unterstützt es bei der frühzeitigen Erkennung einer Spastikentwicklung. Die App wurde von Medizinern und Fachleuten entwickelt. Nach einem Ampelsystem werden mögliche Entwicklungsstufen abgefragt und von den Nutzern beantwortet, dabei dienen kurze Erklärvideos zur Veranschaulichung. Bei Stufe rot der Ampel soll der Nutzer sofort einen Neurologen kontaktieren.

Der Link zur Webseite lautet: https://www.spastik-app.de/


Abbildung 46 Spastik App Aufbau[103]
  

„Die Teleneurologie wird bisher vor allem bei der Akutversorgung von Schlaganfallopfern über telemedizinische Netze eingesetzt. Neurologische Fachärzte aus überregionalen Versorgungszentren führen Telekonsultationen bei Patienten in Krankenhäusern oder Regionen mit fehlender neurologischer Versorgung (Stroke Units) durch. Dabei werden von der anfragenden Seite zusammen mit dem radiologischen Bildmaterial (CT/MRT) zusätzliche Parameter generiert und im Netz zugänglich gemacht, die für die weitere differentialdiagnostische Abklärung entscheidend sind (Laborergebnisse, Vitalparameter und EKG-Befunde). Für die radiologische Diagnostik wird entweder die radiologische Vor-Ort-Diagnostik oder die teleradiologische Diagnostik eingesetzt“.

 

„Nach Erhalt aller therapierelevanten Befunde kann je nach Diagnose eine sofortige Therapie erfolgen (z.B. systemische Thrombolyse bei einem ischämischen Schlaganfall ohne hochgradigen Gefäßverschluss). Etablierte und initiierte und geplante Anwendungsgebiete der 

  • Teleneurologie Versorgung akuter Schlaganfälle, Tele-Stroke-Units 

  • Erweiterte Versorgung akuter neurologischer Erkranungen – Neuro-Akut-Units

  • Parkinson – ärztliche Videobegleitung (mvb – Medizinische Videobeobachtung)

  • Epilepsie-Studie: tele-epileptologische Beratung (Studie: ANNOTeM-EPI)

  • TeleepileptologieTelerehabilitation neurologischer Patiente

  • Teletherapie/-rehabilitaion: Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und Physiotherapie“

„Die Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte (MBO-), die die Sorgfalts- und Verhaltensstandards im Rahmen der Fernbehandlung regelt, dient in § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung als Rechtsgrundlage für die telemedizinische Therapie. Dort heißt es: "Ärzte dürfen die individuelle ärztliche Betreuung einschließlich der Beratung nicht ausschließlich über Druck- und Kommunikationsmedien erbringen. Es muss sichergestellt sein, dass ein Arzt den behandelten Patienten auch bei telemedizinischen Behandlungen unmittelbar erreichen kann. Dies bedeutet, dass jeder Patient direkt mit einem physisch anwesenden Arzt interagieren muss, aber auch über Print- und andere Medien eine vermittelnde Beratung erhalten kann, d.h. die Behandlung muss von anderen als physisch anwesenden Ärzten durchgeführt werden.“[104]




[102] Quelle: Klinikum Nürnberg

[103] https://www.spastik-app.de/die-app

[104] https://www.annotem.de/info/telemedizin/teleneurologie/