Immobilien gelten als „Betongold“ – doch gerade sie stehen im Zentrum aktueller Debatten um Vermögensabgaben und potenzielle Lastenausgleichsmodelle. Diese Online-Informationsveranstaltung der Asset-Academy DOO zeigt Ihnen aus strategischer Sicht, welche konzeptionellen Möglichkeiten bestehen, um Immobilienvermögen resilienter gegen künftige regulatorische Belastungen aufzustellen. Sie erfahren, welche makroökonomischen Risiken diskutiert werden und welche Gestaltungsoptionen in der Praxis realistisch sind. Eine Veranstaltung für Eigentümer, die sich frühzeitig mit strategischem Vermögensschutz befassen möchten.

Kann man Immobilienvermögen strategisch schützen?

Welche konzeptionellen Ansätze existieren und wie Eigentümer ihre Immobilien resilienter aufstellen können, beleuchtet Thomas Trepnau in diesem Informations-Webinar.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich spürbar. Sinkende Wirtschaftsleistung und veränderte Fiskalanforderungen führen in der Fachwelt zunehmend zu Diskussionen über den künftigen staatlichen Zugriff auf Vermögenswerte. Immobilien stehen dabei aufgrund ihrer Ortsgebundenheit und leichten Erfassbarkeit besonders im Fokus. Historische Parallelen – wie das Lastenausgleichsgesetz von 1952 – zeigen, wie der Staat in Krisenzeiten auf Immobilienwerte zugreifen kann.

Diese Online-Informationsveranstaltung bietet eine nüchterne Analyse der aktuellen Lage und stellt bewährte strategische Denkmodelle vor. Sie erfahren:

  • Welche fiskalischen Szenarien diskutiert werden und wie sie die rechtliche Handlungsfähigkeit und den wirtschaftlichen Wert von Immobilien belasten könnten.

  • Welche konzeptionellen Gestaltungsoptionen existieren, um potenzielle Belastungen abzufedern.

  • Wie Sie durch die richtige Dokumentation und Strukturierung strategische Handlungsspielräume bewahren.

Es geht nicht um Panikmache, sondern um eine sachliche, betriebswirtschaftliche Analyse. Wer die Mechanismen versteht, kann im Vorfeld die notwendigen konzeptionellen Grundlagen schaffen.

Die Bewertung gängiger Praxismodelle

In der Praxis werden von Eigentümern häufig Instrumente wie die Eigentümergrundschuld, Übertragungen auf Personengesellschaften (GbR), Nießbrauchrechte oder ausländische Stiftungsstrukturen genannt. Doch unter welchen Rahmenbedingungen entfalten solche Konstruktionen überhaupt einen Schutzeffekt – und wann versagen sie?

In dieser zweistündigen Online-Informationsveranstaltung informiert Thomas Trepnau über die historischen Mechanismen von Zwangshypotheken und zeigt auf, worauf es heute ankommt, damit ein Schutzmodell im Ernstfall überhaupt eine reale Chance hat, einer Überprüfung standzuhalten. Das Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen das notwendige Hintergrundwissen zu vermitteln, damit Sie bestehende Angebote und Konzepte am Markt unabhängig und fachlich fundiert beurteilen können. Sie erhalten einen klaren Überblick über die konzeptionellen Grundlagen und die erforderlichen vertraglichen Nachweise, die für den strategischen Schutz von Immobilien von Bedeutung sind.


Wichtige Hinweise zur Veranstaltung (Haftungsausschluss):

Diese Veranstaltung ist eine einmalige, live durchgeführte Informationsveranstaltung der Asset-Academy DOO und richtet sich an Personen mit einem allgemeinen Interesse am Immobilienthema.

  • Keine Rechts- oder Steuerberatung: Die Veranstaltung dient ausschließlich der allgemeinen Information, Weiterbildung und strategischen Wissensvermittlung. Sie stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Anlageberatung im Einzelfall dar und kann eine solche auch nicht ersetzen. Für die konkrete, rechtssichere Umsetzung im Einzelfall (z. B. das Aufsetzen von Verträgen oder Notarurkunden) ist die Hinzuziehung qualifizierter Berufsträger (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) erforderlich.

  • ZFU-Hinweis: Die Veranstaltung findet live und interaktiv statt. Es erfolgt keine Lernerfolgskontrolle (keine Aufgaben, Tests oder Zertifikate). Die bereitgestellte Aufzeichnung dient lediglich als ergänzendes Informationsmaterial. Diese Veranstaltung unterliegt nicht dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und ist daher nicht zulassungspflichtig durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).