Kein Fachbereich wirft so viele Fragen auf wie die Reparatur. Gemäß Richtlinie ist eine Reparatur der Neuherstellung vorzuziehen, trotzdem gilt: notwendig, wirtschaftlich, ausreichend. Wiederherstellungen an insuffizientem, unbrauchbarem Zahnersatz sind keine GKV-Leistung. Ein schmaler Grat in der Zahnarztpraxis. Das Webinar zeigt das richtige Abrechnungspotenzial und wie wirtschaftlich die Reparaturen wirklich sind.