Immer mehr Praxen nehmen die Aligner Therapie ins Behandlungsspektrum auf. Dabei ergeben sich viele Fragestellungen: Wie wird z. B. das Stripping abgerechnet? Welche rechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein? Für die approximale Schmelzreduktion während der Behandlung wird häufig eine Analogberechnung vorgesehen, das ist jedoch nicht immer sinnvoll, da Analogpositionen bei den privat versicherten Patienten häufig zu Nachfragen führen.