Immer mehr Praxen nehmen die Aligner Therapie ins Behandlungsspektrum auf, wobei sich viele Fragestellungen ergeben, wie z. B. das sog Stripping abgerechnet wird oder welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen. Für die approximale Schmelzreduktion während der Behandlung wird häufig eine Analogberechnung vorgesehen, das ist jedoch nicht immer sinnvoll, da Analogpositionen bei den privat versicherten Patienten häufig zu Nachfragen führen.