Modul 1 - DEIN ERFOLGREICHER EINSTIEG INS FACEBOOK-MARKETING
DEIN ERFOLGREICHER EINSTIEG INS FACEBOOK-MARKETING





Neukunden mit Facebook >>>

Im Erstellungsprozess, des Businessmanager, gibst du deine persönliche Geschäftsdomain ein.

Falls du noch keine Domain hast, trage hier bitte wörtlich "www.meinedomain.de" ein.

Die Facebook-Neukundengewinnungs -Strategie umfasst:

  • Modul 1: Einrichtung des Business Managers In diesem Modul lernst du erstmal die Grundlagen, die du benötigst, um erfolgreich Traffic generieren zu können. Das beinhaltet das Aufsetzen des Business Managers, die Erstellung einer Facebook-Seite
  • Dein erfolgreicher Einstieg ins Facebook-Marketing


Facebook Business Manager einrichten:
https://business.facebook.com

Facebook - Titel- und Profilbild
• Abmessungen:
-> Titelbild: 851 breit und 315 Pixel hoch
-> Profilbild: 180 x 180 Pixel

Die Facebook Gruppe bietet dir die Möglichkeit Bekanntheit zu erlangen.
• Zielgruppe zum Thema oder Projekt festlegen und Gruppen beitreten

Bilder bearbeiten:
https://www.canva.com

Bilder Pixabay suchen:
https://pixabay.com


WICHTIGE HINWEISE ZUR DSGVO:

Zunächst der klare und deutliche Disclaimer:

Wir sind keine Anwälte. Wir können und vor allem DÜRFEN keine Rechtsberatung an dieser Stelle geben. Alle unsere Tipps, die wir hier geben, sind lediglich als Tipps zu verstehen und erfolgen ohne Gewähr. Bitte lass dich unbedingt individuell und persönlich beraten - denn jeder Einzelfall ist anders!

Folgende Tipps & Hinweise haben wir in Sachen DSGVO:


1.) Wir nutzen die Version von eRecht24.
2.) Facebook Ads werden durch die DSGVO weder unmöglich noch sind sie per se rechtswidrig. Du kannst selbstverständlich weiterhin Facebook Ads schalten.


3.) Sofern du (was ja ratsam ist) den Facebook Pixel auf deiner Seite einbindest, wird es jedoch etwas komplizierter. Sprich: Einfach nur Besucher über Facebook Ads auf deine Seite zu schicken, ist auch in Zeiten der DSGVO wenig problematisch. Diese Besucher dann aber zu pixeln, also ihr Verhalten auf deiner Seite zu tracken (Stichwort: Custom Conversions) oder diese dann im Retargeting wieder mit deinem Angebot zu konfrontieren (Stichwort: Custom Audiences) ist schon schwieriger.


Damit dieses Vorgehen rechtskonform ist, darf der Facebook Pixel initial beim Besuch deiner Seite NICHT automatisch geladen werden. Es muss vielmehr ein Hinweis auftauchen, dass du dieses Pixel sozusagen gerne setzen möchtest und der Besucher deiner Seite muss auf "OK" oder ähnliches klicken. Dann wird deine Seite kurz neu geladen - und nun ist der Pixel mit geladen. D. h. erst nach dem AKTIV gegebenen Einverständnis durch den Besucher, darf dieser Besucher gepixelt werden.
Die technische Umsetzung gestaltet sich dabei als schwierig und ist abhängig von dem jeweiligen Tool zum Webseiten-Bau, dass du einsetzt.
Für WordPress empfehlen wir das "WP DSGVO Plugin".

Beachte bitte abermals, dass wir NICHT behaupten, dass damit rechtlich alles einwandfrei ist und wir den bedenkenlos Einsatz dieser Tools im Zusammenhang mit dem Facebook Pixel empfehlen. DU bist ALLEIN für die Rechtskonformität deiner Webseite und deiner Marketing-Kampagnen verantwortlich und wir empfehlen dir einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich mit Internetrecht auskennt.


4.) Noch ein Wort zum sogenannten Kopplungsverbot, das verbieten soll, Inhalte als Freebie oder Lead-Magnet gegen die E-Mail-Adresse zum Download anzubieten, nur um die E-Mail-Adresse zu erhalten. Den Download könnte man immerhin auch so zu Verfügung stellen.
Die Lösung die wir hier gewählt haben, ist einfach die folgende:

Es geht letztlich ja darum, dass der Interessent genau erfahren soll, was mit seinen Daten passiert. Daher ist es verboten etwas gegen die E-Mail-Adresse zum Download anzubieten und ihm dann "ungefragt" weitere E-Mails & Newsletter zu senden.

  1. Daher weisen wir auf unseren Optinseiten genau auf diesen Umstand hin.
    Der Besucher kann unsere "Freebies" oder Lead-Magneten gegen einen geringen Betrag kaufen. ODER mit seiner E-Mail-Adresse "bezahlen", wo wir dann deutlich in Textform darauf hinweisen, dass er dann weitere E-Mails (Newsletter) von uns erhält. So hat der Interessent die Wahl.
  2. Die DSGVO fordert dabei übrigens nirgends direkt eine aktiv anzuhakende Checkbox, weshalb wir darauf verzichten. Unser Hinweis erfolgt einfach deutlich sicht- und lesbar in Textform.