Die kürzeste Vorstellungsrunde der Welt von der FB Gemeinschaft
Modul 1 - DEIN ERFOLGREICHER EINSTIEG INS FACEBOOK-MARKETING
Modul 2 - Der Business Manager
Modul 3 - Geschlossene Facebook-Gruppen haben enormes Umsatzpotenzial
Modul 4 - Wie finde ich die richtige Zielgruppe
Modul 5 - Der Kunden-Avatar
Woche 2 - Ein sicheres Einkommen für die Zukunft
Modul 6 - Kundengewinnung auf Facebook
Modul 7 - Wie bekomme ich zahlende Kunden?
Modul 8 - Grundeinstellung zu Facebook-Anzeigen
Modul 9 - Facebook Messenger Marketing
Modul 10 - 3 Wege die kurzfristig für Umsatz sorgen
Modul 11 - Mein wichtigster Facebook-Tipp
Modul 12 - Füge Messenger zu deiner Website hinzu
Modul 1 - DEIN ERFOLGREICHER EINSTIEG INS FACEBOOK-MARKETING
DEIN ERFOLGREICHER EINSTIEG INS FACEBOOK-MARKETING
Neukunden mit Facebook >>>
Im Erstellungsprozess, des Businessmanager, gibst du deine persönliche Geschäftsdomain ein.
Falls du noch keine Domain hast, trage hier bitte wörtlich "www.meinedomain.de" ein.
Die Facebook-Neukundengewinnungs -Strategie umfasst:
Modul
1: Einrichtung des Business Managers In diesem Modul lernst du erstmal
die Grundlagen, die du benötigst, um erfolgreich Traffic generieren zu
können. Das beinhaltet das Aufsetzen des Business Managers, die
Erstellung einer Facebook-Seite
Dein erfolgreicher Einstieg ins Facebook-Marketing
Wir
sind keine Anwälte. Wir können und vor allem DÜRFEN keine
Rechtsberatung an dieser Stelle geben. Alle unsere Tipps, die wir hier
geben, sind lediglich als Tipps zu verstehen und erfolgen ohne Gewähr.
Bitte lass dich unbedingt individuell und persönlich beraten - denn
jeder Einzelfall ist anders!
Folgende Tipps & Hinweise haben wir in Sachen DSGVO: 1.) Wir nutzen die Version von eRecht24. 2.) Facebook
Ads werden durch die DSGVO weder unmöglich noch sind sie per se
rechtswidrig. Du kannst selbstverständlich weiterhin Facebook Ads
schalten. 3.) Sofern
du (was ja ratsam ist) den Facebook Pixel auf deiner Seite einbindest,
wird es jedoch etwas komplizierter. Sprich: Einfach nur Besucher über
Facebook Ads auf deine Seite zu schicken, ist auch in Zeiten der DSGVO
wenig problematisch. Diese Besucher dann aber zu pixeln, also ihr
Verhalten auf deiner Seite zu tracken (Stichwort: Custom Conversions)
oder diese dann im Retargeting wieder mit deinem Angebot zu
konfrontieren (Stichwort: Custom Audiences) ist schon schwieriger. Damit
dieses Vorgehen rechtskonform ist, darf der Facebook Pixel initial beim
Besuch deiner Seite NICHT automatisch geladen werden. Es muss vielmehr
ein Hinweis auftauchen, dass du dieses Pixel sozusagen gerne setzen
möchtest und der Besucher deiner Seite muss auf "OK" oder ähnliches
klicken. Dann wird deine Seite kurz neu geladen - und nun ist der Pixel
mit geladen. D. h. erst nach dem AKTIV gegebenen Einverständnis durch
den Besucher, darf dieser Besucher gepixelt werden. Die
technische Umsetzung gestaltet sich dabei als schwierig und ist
abhängig von dem jeweiligen Tool zum Webseiten-Bau, dass du einsetzt. Für WordPress empfehlen wir das "WP DSGVO Plugin".
Beachte
bitte abermals, dass wir NICHT behaupten, dass damit rechtlich alles
einwandfrei ist und wir den bedenkenlos Einsatz dieser Tools im
Zusammenhang mit dem Facebook Pixel empfehlen. DU bist ALLEIN für die
Rechtskonformität deiner Webseite und deiner Marketing-Kampagnen
verantwortlich und wir empfehlen dir einen Rechtsanwalt zu konsultieren,
der sich mit Internetrecht auskennt. 4.) Noch ein Wort zum
sogenannten Kopplungsverbot, das verbieten soll, Inhalte als Freebie
oder Lead-Magnet gegen die E-Mail-Adresse zum Download anzubieten, nur
um die E-Mail-Adresse zu erhalten. Den Download könnte man immerhin auch
so zu Verfügung stellen. Die Lösung die wir hier gewählt haben, ist einfach die folgende:
Es
geht letztlich ja darum, dass der Interessent genau erfahren soll, was
mit seinen Daten passiert. Daher ist es verboten etwas gegen die
E-Mail-Adresse zum Download anzubieten und ihm dann "ungefragt" weitere
E-Mails & Newsletter zu senden.
Daher weisen wir auf unseren Optinseiten genau auf diesen Umstand hin. Der
Besucher kann unsere "Freebies" oder Lead-Magneten gegen einen geringen
Betrag kaufen. ODER mit seiner E-Mail-Adresse "bezahlen", wo wir dann
deutlich in Textform darauf hinweisen, dass er dann weitere E-Mails
(Newsletter) von uns erhält. So hat der Interessent die Wahl.
Die
DSGVO fordert dabei übrigens nirgends direkt eine aktiv anzuhakende
Checkbox, weshalb wir darauf verzichten. Unser Hinweis erfolgt einfach
deutlich sicht- und lesbar in Textform.