JEDER SPRICHT VON CORONA UND DIE ERWARTUNGEN AN UNTERNEHMEN STEIGEN!

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 16. April 2020 gemeinsam mit dem DGUV den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung kommt in Zeiten von Corona besondere Bedeutung zu. Dort wo der Betrieb nicht durch Regelungen der Bundesregierung, der Landesregierungen oder der Kommunalverwaltung untersagt oder eingeschränkt wurde, müssen die Unternehmen die spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Beschäftigte vor Ansteckung zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Angesichts dessen, dass mit dem neuen Virus eine weitere Gefährdung hinzukommt, ist es wichtig, die Gefährdungsbeurteilung zum Ziel der Infektionsprophylaxe zu ergänzen.

Sie erhalten hier ein umfassendes, allgemein gültiges und mit wenigen Anpassungen individuell auf Ihre Bedürfnisse gestaltetes Dokument zur Durchführung einer unternehmensinternen Gefährdungsbeurteilung.

Sparen Sie sich Stunden an Arbeit für Recherche und Erstellung von Anweisungen, Berichten etc.
Wir haben das bereits für sie erledigt.
Natürlich erhalten Sie mit den Unterlagen auch die Kontaktinformationen. Wir stehen Ihnen gern auch mit einer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung.

Sie erhalten alle Dokumente in einem bearbeitbarem Office Format (Word, Excel, PPT)
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