Das BEM ist Pflicht (§ 167 Abs. 2 SGB IX) und nur dann belastbar, wenn es rechtssicher aufgesetzt ist: korrekte Anspruchsfeststellung, saubere Information vor der Entscheidung, Freiwilligkeit und nachvollziehbare Dokumentation.
Dieser zweitägige Einführungskurs zeigt Ihnen, woraus ein rechtssicheres BEM besteht. Von der Feststellung über die gesetzlichen Mindeststandards bis zu den Rechtsfolgen bei Unterlassung. Am zweiten Tag geht es um das Sozialrecht: welche Leistungen zur Teilhabe es gibt, wer sie erbringt und wie Sie mit Rehabilitationsträgern, Integrationsamt und Integrationsfachdienst zusammenarbeiten. Praxisnah, strukturiert und mit erprobten Arbeitshilfen.
Ihr Nutzen auf einen Blick
- Pflicht sicher erkennen: Sie berechnen die Auslöseschwelle (42 Tage / 6 Wochen im rollierenden 12-Monats-Zeitraum) korrekt und bieten das BEM rechtzeitig an.
- Mindeststandards erfüllen: Sie kennen Feststellung, Informationspflicht vor der Entscheidung und Freiwilligkeit und setzen sie sauber um.
- Rechtssicher dokumentieren: Sie wissen, welche Nachweise ein BEM rechtssicher machen (Einladung, Zustimmung/Ablehnung, BEM-Akte, dokumentierte Prüfung) und warum das bei der Beweislastumkehr zählt.
- Sozialrecht nutzen: Sie überblicken Leistungen zur Teilhabe und wissen, welcher Träger wofür zuständig ist.
- Netzwerke aktivieren: Sie arbeiten wirksam mit Reha-Trägern, Integrationsamt und Integrationsfachdienst zusammen.
Agenda – zwei Vormittage
Tag 1 – Dienstag, 29. September 2026, 9:00–12:15 Uhr | Der rechtssichere Rahmen
- Block 1 (9:00–10:30): Die BEM-Pflicht und ihre Reichweite – § 167 Abs. 2 SGB IX; Auslöseschwelle und Berechnung des rollierenden Zeitraums; Pflicht unabhängig von Prognose und internen Einsatzmöglichkeiten; Rechtsfolgen bei Unterlassung (Beweislastumkehr, Kündigungsschutz).
- Pause (10:30–10:45)
- Block 2 (10:45–12:15): Die gesetzlichen Mindeststandards – Feststellung der Anspruchsberechtigung, Beteiligte und Rollen, Beratungsangebot, Informationspflicht vor der Entscheidung, Freiwilligkeit sowie Dokumentation und Nachweisführung als Anker der Rechtssicherheit (Datenschutz im Überblick).
Tag 2 – Mittwoch, 30. September 2026, 9:00–12:15 Uhr | Sozialrecht, Leistungen & Netzwerke
- Block 3 (9:00–10:30): Leistungen zur Teilhabe im BEM – die Lotsenfunktion des BEM; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff. SGB IX), medizinische und berufliche Reha; welcher Träger leistet was (GKV, GRV, GUV, BA, Eingliederungshilfe).
- Pause (10:30–10:45)
- Block 4 (10:45–12:15): Zusammenarbeit mit den Trägern – Hinzuziehung von Rehabilitationsträgern und (bei Schwerbehinderung) Integrationsamt; Frist nach § 14 SGB IX; Integrationsfachdienst (IfD); Antragswege; BEM als Lotse auch beim Übergang ins Sozialleistungssystem; kurze Fallarbeit.
Für wen der Kurs gedacht ist
BEM-Beauftragte und CDMP, HR, Schwerbehindertenvertretungen (SBV), Betriebsräte, Führungskräfte sowie Neu- und Quereinsteiger:innen im BEM.
Format & Organisation
- Online-Live-Seminar via Microsoft Teams, interaktiv mit Fallarbeit
- Termine: Dienstag, 29., und Mittwoch, 30. September 2026, jeweils 9:00–12:15 Uhr
- Umfang: 2 × 3 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Vormittagen (inkl. Kurzpause)
- Teilnehmerzahl: 3–12 (kleine Gruppe)
- Preis: 590 € brutto (inkl. 19 % USt.) pro Person
- Inklusive: Dokumentation, Link- und Literaturliste, Teilnahmebescheinigung
- CDMP-/DGUV-Anerkennung für die Rezertifizierung: 6 Fortbildungsstunden
Trainerin:
Kerstin Reisinger
Ort:
Online per MS-Teams
📢 Jetzt buchen – BEM sicher umsetzen und mit Leben füllen!