Kein rechtssicheres BEM ohne Datenschutz: Was § 167 SGB IX wirklich von Ihrer Dokumentation verlangt
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzliche Pflicht. Was viele unterschätzen: Die Norm verlangt ausdrücklich die Zustimmung der Beschäftigten und Transparenz über die Datenverwendung. Wer die Gesundheitsdaten im BEM nicht rechtssicher dokumentiert, macht aus einer gesetzlichen Pflicht ein Haftungsrisiko. Denn es geht um besonders geschützte Daten nach Art. 9 DSGVO.
Dieses Online-Seminar zeigt Ihnen, wie Sie im gesamten BEM-Prozess DSGVO-konform, transparent und gleichzeitig effizient dokumentieren. Sie erhalten Klarheit über die aktuelle Rechtslage, praxiserprobte Konzepte für Aktenführung und Zugriffsrechte sowie konkrete Orientierung beim Einsatz von KI und externen Tools.
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen: § 167 SGB IX & Art. 9 DSGVO, und warum § 26 BDSG als alleinige Stütze nicht mehr trägt
- Was gehört in die BEM-Akte, was in die Personalakte?
- Rollen & Zugriff: Wer darf was sehen. BEM-Team, HR, Vorgesetzte, Betriebsrat & SBV
- Aufbewahrung, Löschkonzept und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Standardisierung von Formularen, Serienbriefen & Protokollen
- Betroffenenrechte und Informationspflichten. Richtig schon in der BEM-Einladung
- AV-Verträge: Wann brauche ich sie und wann nicht?
- KI im BEM rechtssicher einsetzen: DSFA, Grenzen automatisierter Entscheidungen, Datenschutz-Hygiene
- Checklisten & Vorlagen für Ihre Praxis
Zielgruppe: BEM-Verantwortliche, CDMPs, HR, Datenschutzkoordinator:innen, Betriebsräte, SBV, Arbeitsmediziner:innen
Trainer:innen: Dominik Fontes & Kerstin Reisinger
Format: Online-Seminar, 120 Minuten, via Microsoft Teams
Termin: 10.11.2026 | 10-12 Uhr