Zwischen Gesetzblatt und BEM-Akte liegt die Praxis – dieses Update schafft Orientierung, bevor Nacharbeiten teuer werden.

Zum Jahreswechsel 2026/2027 verändern sich mehrere rechtliche Rahmenbedingungen, die für das Betriebliche Eingliederungsmanagement unmittelbar relevant sind. Nachweise und Dokumentation gewinnen weiter an Gewicht. Bei Reha- und Rentenanträgen wird das Zeitfenster enger. Auch im Schwerbehindertenrecht entstehen neue Anforderungen für Arbeitgeber, SBV und Interessenvertretungen.

Dieses 90-minütige Online-Live-Seminar gibt Ihnen eine sachliche Einordnung der BEM-relevanten Änderungen 2027/2028. Es trennt verbindliche Regelungen und Rechtsprechung klar von Vorhaben, die noch im Verfahren sind. Sie erhalten Orientierung für Ihre Rolle und konkrete erste Schritte für Einladungswege, BEM-Akte, Hinweise an BEM-Berechtigte und die Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern.
GIB21 übersetzt die rechtliche Einordnung in den BEM-Alltag: Wie lassen sich Nachweis- und Dokumentationspflichten praxistauglich umsetzen? Was ist bei verkürzten Fristen zu beachten? Und welche Anpassungen sind wirklich erforderlich, ohne vorschnell Prozesse umzubauen? Sie verlassen das Seminar mit Klarheit, konkreten Handlungsschritten und mehr Sicherheit für Gespräche im BEM-Team, mit Beschäftigten und im Gremium.
Die Änderungen betreffen nicht nur einzelne Formulare. Sie berühren die Schnittstellen von BEM, Personal, Rehabilitation, Schwerbehinderung und Führung. Dieses Seminar zeigt die Verbindungslinien auf – damit aus neuen Vorgaben ein lebbares, effizientes BEM-System wird statt zusätzlicher Papierlage.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Rechtsstand verstehen: Sie unterscheiden geltendes Recht, beschlossene Änderungen, aktuelle Rechtsprechung und noch offene Vorhaben sicher.
  • Nachweise und Dokumentation stärken: Sie kennen die Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung für Zugangsnachweis, Einladungswege und die gerichtsfeste BEM-Dokumentation.
  • Fristen und Reha richtig einordnen: Sie berücksichtigen die verkürzte Frist bei Reha- und Rentenanträgen sowie das Dispositionsrecht von BEM-Berechtigten.
  • Schwerbehinderung mitdenken: Sie ordnen neue Regelungen, Arbeitgeberpflichten und die Rolle der SBV im Zusammenhang mit BEM und Prävention ein.
  • Sinnvoll statt vorschnell handeln: Sie leiten konkrete nächste Schritte für die eigenen Prozesse ab – und wissen zugleich, welche Themen zunächst auf die Beobachtungsliste gehören.
  • Sicher kommunizieren: Sie gewinnen Orientierung für Gespräche mit Beschäftigten, Führungskräften, HR, SBV und Betriebsrat.

Inhalte (90 Minuten)

  • Der rechtliche Rahmen: BEM-relevante Änderungen 2026–2028 und eine klare Trennung zwischen geltendem Recht, Beschlüssen, Rechtsprechung und Ankündigungen.
  • Nachweis- und Dokumentationspflichten: Zugangsnachweis der BEM-Einladung, aktuelle BAG-Rechtsprechung, gerichtsfeste Dokumentation und Trennung von Personal- und BEM-Akte.
  • Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern: Verkürzte Antragsfrist bei Reha- und Rentenanträgen, „Reha vor Rente“, Dispositionsrecht sowie Zuständigkeiten und Fristen.
  • Schwerbehinderung und Arbeitgeberpflichten: GdB-Feststellung, § 164 SGB IX, Ausgleichsabgabe, Beteiligungs- und Präventionspflichten – mit besonderem Blick auf die SBV.
  • Ausblick 2028: Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld als neuer Rückkehrbaustein neben dem Hamburger Modell. Was bereits klar ist – und was erst die ausstehende G-BA-Richtlinie konkretisieren wird.
  • Praxisteil: Handlungsableitungen für Ihre Rolle und Transfer in die eigene Organisation.

Für wen das Seminar gedacht ist

BEM-Berater:innen, Certified Disability Manager Professional (CDMP), Schwerbehindertenvertretungen (SBV), Betriebsräte sowie HR- und Personalverantwortliche.

Ihre Trainerin

Kerstin Reisinger ist Gründerin und Inhaberin der GIB21 Gesundheit im Betrieb, einer spezialisierten externen BEM-Beratung. Mit über 20 Jahren Erfahrung begleitet sie bundesweit aktuell mehr als 80 Unternehmen bei der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Mehrwert

  • Teilnahmebescheinigung, anrechenbar bei der DGUV für die CDMP-Rezertifizierung
  • Inklusive Live-Teilnahme sowie Zeitleiste, Foliensatz und Praxis-Checkliste als PDF im Nachgang
  • Aus der Praxis für die Praxis: Einordnung anhand typischer Fragen und Fälle aus der externen BEM-Beratung
  • Auf Wunsch als vertiefte Inhouse-Session für Ihr Gremium oder BEM-Team anpassbar

Termin: 17.11.2026 | 10:00–11:30 Uhr (inkl. Pausen)

  • Dauer: 90 Minuten
  • Format: Online-Live-Seminar mit Impulsvortrag und moderierter Gruppendiskussion
  • Teilnehmendenzahl: maximal 15 Personen
  • Preis:180 Euro inkl. USt.]
  • CDMP-Anrechenbarkeit: anrechenbar bei der DGUV für die CDMP-Rezertifizierung
📢 Jetzt anmelden – und Ihre BEM-Prozesse rechtzeitig auf die Änderungen 2027/2028 vorbereiten.