Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
willkommen bei der German Medical Beauty Academy, Ihrer E-Learning-Plattform für die NiSV-Verordnung. Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Angebot interessieren und möchten Sie herzlich begrüßen.
Die NiSV-Verordnung stellt hohe Anforderungen an die Fachkunde von Personen, die in beruflichen Tätigkeiten mit elektromagnetischen Feldern und optischer Strahlung umgehen. Um Sie bestmöglich auf diese Herausforderung vorzubereiten, bieten wir Ihnen fünf verschiedene Kurse an: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde, optische Strahlung, EMF-Hochfrequenz, EMF-Stimulation und Ultraschall.
Als eine der erfahrensten Schulen in Deutschland in diesem Bereich verfügen wir über 15 Jahre Erfahrung in der Ausbildung von Fachkräften in optischer Strahlung und den anderen Modulen. Unser Team besteht aus Ärzten und Sachverständigen für apparative Kosmetik und wird Sie kompetent und umfassend in Ihrem Lernprozess begleiten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Lernprozess und möchten Sie motivieren, Ihre Aufgaben gründlich und sorgfältig zu erledigen. Der Nachweis der Fachkunde ist ab dem 01.01.2023 zur Pflicht geworden und wir sind sicher, dass Sie mit unseren Kursen bestens auf diese Anforderungen vorbereitet sind.
Was ist die Fachkunde?
Die NiSV sieht vor, dass diese Anlagen nur von solchen Personen eingesetzt werden dürfen, die nachweislich über eine erforderliche Fachkunde verfügen (§ 4 Absatz 3 Satz 1 und 3, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 NiSV). Diese Fachkunde muss erworben werden:
„Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Sie ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierzu ist mindestens alle fünf Jahre eine Teilnahme an Fortbildungen erforderlich.“ (§ 4 Absatz 3 Sätze 1-3 NiSV)
In Anlage 3 der NiSV werden die Anforderungen an die Fachkunde hinsichtlich der Lerninhalte, des Umfangs und der Aktualisierung näher beschrieben. Dabei unterteilt die Verordnung die Lerninhalte in unterschiedliche Module, die in einer Schulung erworben bzw. in einer Fortbildung zu aktualisieren sind. Für jedes Modul wird ein bestimmter Mindestumfang an Lerneinheiten (LE) gefordert:
Für die Fachkundegruppen Laser/Intensive Lichtquellen, Ultraschall und EMF Kosmetik (Hochfrequenzgeräte) ist also zusätzlich zum jeweiligen Fachkunde-Modul vorab noch das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ zu absolvieren.
Bestimmte Ausbildungen und eine eingehende Berufserfahrung gelten als gleichwertig zum Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“. Personen, die eine solche Gleichwertigkeit nachweisen können, sind dadurch von der Schulung in diesem Modul befreit:
„Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit dem Lerninhalt des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" ist nicht erforderlich, wenn eine Person
- eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,
- einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,
- die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat oder
- am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt.“
(Anlage 3 Teil A Absatz 3 NiSV)
Die Fachkunderichtlinie
Die NiSV bildet den rechtlichen Rahmen für die geforderte Fachkunde und macht grundsätzliche Vorgaben in Bezug auf Inhalt und Umfang der Schulungen und Fortbildungen. Diese Vorgaben sind aber nicht ausreichend konkret, um den Schulungseinrichtungen und Überwachungsbehörden als (rechtsâ)sichere Anleitung für die Umsetzung der Anforderungen an die Fachkunde zu ermöglichen.
Zu diesem Ziel hat das verordnungsgebende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 10.03.2022 die „Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“ über die „Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen“ – kurz „Fachkunderichtlinie“ – veröffentlicht (Az. SII – 1642/002-2022.0002):
„Mit der Formulierung nachprüfbarer Kriterien konkretisiert diese Richtlinie die Anforderungen der NiSV an geeignete Schulungen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde und dient damit dem bundeseinheitlichen Verwaltungshandeln.“ (Lesefassung der Fachkunderichtlinie, Einführung, S. 4)
Die Anerkennung der Fachkunde
Die Schulungen der German Medical Beauty zur NiSV Fachkunde werden in vollumfänglicher Umsetzung der Fachkunderichtlinie durchgeführt. Auf diese Weise wird die Anerkennung der bei uns erworbenen Fachkunde durch die Behörden sichergestellt.
German Medical Beauty optiert dabei für das nicht-akkreditierte Verfahren. Ein Fachkundezertifikat nach dem im "Fachmodul Akkreditierung NiSV" beschriebenen Verfahren (siehe Link am Ende dieses Artikels) mag zwar den Vollzug für die Behörden erleichtern, dennoch schreibt weder die NiSV noch die Fachkunderichtlinie ein akkreditiertes Verfahren vor.
Das akkreditierte Verfahren hat Vor- und Nachteile. Vorteil ist, dass von einem Fachkundezertifikat, das im akkreditierten Verfahren erworben wurde, eine Konformitätsvermutung ausgeht, wohingegen im nicht akkreditierten Verfahren die Behörden u.U. eine Einzelprüfung der Unterlagen vornehmen müssen. Ein Nachteil des akkreditierten Verfahrens ist, dass für die Schulungsträger und die Schulungsteilnehmer ein erheblich größerer Aufwand entsteht, der sich nicht zuletzt in höheren Kosten widerspiegelt.
Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass die Behörden auch eine Fachkunde, die im nicht-akkreditierten Verfahren erworben wurde, anerkennen, sofern sie den Anforderungen der Fachkunderichtlinie entspricht. Dies ist bei unseren Schulungen der Fall.
Ugur Yigit
German Medical Beauty Academy