• Die NiSV Fachkunde ist seit 01.01.2023 Pflicht für jeden der mit nichtionisierender Strahlung arbeitet
  • Das Modul EMF (Hochfrequenz) in der Kosmetik benötigt jeder der mit elektromagnetischen Feldern arbeitet wie u.a Radiofrequenz, beispielsweise zur Hautstraffung
  • rechtssichere und verlässliche Anerkennung des Schulungsnachweises da die Heisler Kosmetikschule durch die ZDH-Zert anerkannter NiSV-Schulungsträger ist und gewährleistet das alle gesetzlichen Anforderungen zu den Kursen eingehalten werden
  • insgesamt 38 Lerneinheiten, davon 16 E-Learning und 12 virtuelle Präsenz und 10 physische Präsenz
  • Termine für virtuelle Präsenz und physische Präsenz werden individuell vereinbart
Rahmenlehrplan:

LE

Lehrninhalte

Lehrform

4 LE

Physikalische Grundlagen hochfrequenter

elektromagnetischer Felder

e-Learning

4 LE

Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer

Felder im Gewebe

e-Learning

4 LE

Grundlagen der Technik, Überblick über

verschiedene Anlagentypen und deren

Einsatzmöglichkeiten, auch Kombinations-

Anlagen

Physische Präsenz

5 LE

Risiken und Nebenwirkungen,

Kontraindikationen

Virtuelle Präsenz

5 LE

Anwendung: Behandlung der Köperoberfläche

Virtuelle Präsenz

2 LE

Rechtliche Grundlagen

e-Learning

2 LE

Anforderungen an den Betrieb nach NiSV

e-Learning

2 LE

Schutzbestimmungen und Maßnahmen –

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

e-Learning

2 LE

Dokumentation nach NiSV

e-Learning

2 LE

Kund*innenberatung und Aufklärung

Virtuelle Präsenz

6 LE

Selbständige Durchführung von

unterschiedlichen Anwendungen unter

fachärztlicher Aufsicht

Physische Präsenz

zuzüglich 2 Lerneinheiten Prüfung bei einer anerkannten Zertifizierungsstelle (bspw. ZDH-Zert)

Zusätzlich ist die Absolvierung des Moduls Grundlagen der Haut notwendig, außer es liegt eine der Voraussetzungen zur Befreiung vom Modul Grundlagen der Haut vor:
  • Nachweis über eine Ausbildung zur staatlich anerkannten oder staatlich geprüften Kosmetikerin
  • Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur Kosmetikmeisterin
  • Nachweis einer beruflichen Praxis von mindestens 5 Jahren im Kosmetikgewerbe zum (vor) dem Stichtag 05.12.2021