Allgemeine Informationen zum Qualitätssicherungs-Verfahren

Informationen zur Erprobung des neuen Qualitätssicherungsverfahren in den Bereichen der KV Nordrhein und KV Westfalen Lippe vom 1.1.2025-31.12.2030.


Ziel des Verfahrens ist es, die Qualität psychotherapeutischer Arbeit anhand von Patientenfragebögen zu erfassen. Ähnliches gibt es auch schon in anderen Bereichen, wie bei der Bewertung von Restaurants oder Hotels.

Neben der Qualitätserfassung, soll auch noch latent die Bereitschaft von Psychotherapeuten zum Erdulden zusätzlicher Mehrarbeit bei geringer Vergütung erfasst wer.


Die Erprobung des neuen QS-Verfahrens betrifft bis 2030 „nur“ die Behandler in den Bereichen KVNO und KVWL - das sind aber über 20 % aller Kolleginnen und Kollegen. Und das Thema wird, wenn "brav" am Verfahrensexperiment teilgenommen wird, ab 2031 bundesweit eingeführt. Deshalb wollen wir weiter aufklären und allen (!) Kolleginnen und Kollegen helfen, sich eine Meinung zu bilden. Und noch bevor es alle betrifft, etwas gegen das Verfahren selbst unternehmen. Und wenn das nicht gelingt, Nachbesserungen zu verlangen.

Das ganz ist auch vom bürokratischen, zeitlichen und nervlichen (Frustration) Aufwand nicht unerheblich.

Hinweis: Diese Informationsschrift wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen.

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