In dieser Videoakademie lernst Du, Deine Leistung richtig zu dokumentieren. Denn Deine Dokumentation ist nicht nur die Grundlage Deiner Abrechnung, sondern dient auch dem Patientenschutz.
BGB § 630h (3) "Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat."