Das intransparente GebüH stellt die Abrechnung vor großen Herausforderungen. Gerade die Osteopathie ist schwer außerhalb des parietalen Systems einfach darzustellen. Dennoch ist dieses transparent möglich. Im GebüH sind zwar ausschließlich parietale Behandlungen vorgesehen, das ist aber nicht die Begründung dafür, dass man alles andere nicht abrechnen darf. Wie man die komplette Osteopathie transparent und sicher darstellen kann, lernst Du hier in der Videoakademie: Viscerale, Kraniosacrale, Parietale, Säuglingsosteopathie (inkl. Biodynamik).

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