Die Künstlersozialkasse ist vielen Unternehmen und auch Freiberuflern nicht bekannt: wer als Verwerter Dienstleistungen von Freiberuflern bezieht, die unter die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse (KSK) fallen, muss auch hier jährlich Abgaben abführen. Dies läuft leider nicht automatisiert über das Lohnabrechnungssystem, sondern muss manuell berechnet und gemeldet werden.
Erst durch Rentenversicherungsprüfungen fällt meist in Unternehmen der Fokus auf die KSK, da diese Beiträge nachfordert und dann wirds teuer.
In ca. 3 Stunden erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema 'KSK', u.a. ob Sie abgabepflichtig sind oder nicht, wie die Beiträge berechnet werden und wie diese gemeldet werden müssen.
Zielgruppe: Lohnabrechner, Mitarbeiter im Bereich Personal und Buchhaltung in Unternehmen sowie Freiberufler
Inhalte:
- Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?
- Unterschied zwischen Abgabepflicht und Beitragspflicht
- Unternehmen und Verwerter
- Welche Dienstleistungen unterliegen der Verbeitragung in der Künstlersozialkasse und ab welcher Höhe?
- Wie werden die Beiträge berechnet, Beitragssatz etc. (Beispielrechnung)
- Belegdokumentation
- Meldung der Beiträge, Berechnung von Vorauszahlungen
- Abführung der Beiträge, Fristen
- Prüfung der KSK - Rentenversicherung