Abgrenzung gegenüber anderen Produkten
Neben Arzneimitteln gibt es eine Reihe weiterer Produktgruppen, die ebenfalls staatlich reguliert sind und nicht ohne weiteres vermarktet werden dürfen. Darunter fallen beispielsweise:
- Lebensmittel
- Nahrungsergänzungsmittel
- Medizinprodukte
- Biozide
- Tabakerzeugnisse
- Kosmetika
- Futtermittel
Für die Vermarktung eines regulierten Produkts muss die Klassifizierung eindeutig geklärt sein. Je nachdem, in welche Produktgruppe es fällt, muss das vermarktende Unternehmen unterschiedliche rechtliche Anforderungen erfüllen. Die oben genannten Produkte benötigen keine behördliche Zulassung, wie sie für Arzneimittel notwendig ist. Für Medizinprodukte ist beispielsweise eine CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen erforderlich.