Biosimilars - ähnlich, aber nicht identisch
Biosimilars sind biologische Arzneimittel, die so entwickelt wurden, dass sie einem bereits zugelassenen biologischen Arzneimittel in allen wesentlichen Aspekten sehr ähnlich sind (in Bezug auf Struktur, Immunogenitätsprofil, Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit). Das bereits zugelassene biologische Arzneimittel wird als Referenzprodukt bezeichnet.
Aufgrund ihrer Komplexität werden Biosimilars regulatorisch aber anders als Generika behandelt. Da Biologika aus lebenden Organismen gewonnen werden, lassen sich über verschiedene Herstellverfahren keine identischen Produkte herstellen. Der Nachweis der Bioäquivalenz ist daher für Biosimilars nicht ausreichend. Stattdessen müssen zusätzliche Vergleichbarkeitsstudien durchgeführt werden, um zu zeigen, dass kleinere Abweichungen keinen Einfluss auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit haben. Die EMA bietet für die Entwicklung von Biosimilars wissenschaftliche Beratungsgespräche an, in denen sich auf die durchzuführenden Studien verständigt wird.
Biosimilars dürfen, wie Generika, erst nach Ablauf des Vermarktungsschutzes des EU-Referenzprodukts von 10 Jahren auf den Markt gebracht werden. Das erste Biosimilar in der EU wurde im Jahr 2006 zugelassen.