Änderung der Produktinformationstexte
Der Wortlaut der Produktinformationstexte wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens genehmigt und darf im Nachgang nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörde geändert werden.
Die Erstellung dieser Texte liegt meist in der Verantwortung der Zulassungsabteilung, wobei hier auch eng mit anderen Fachabteilungen, wie der Pharmakovigilanz- oder der Med.-Wiss.-Abteilung zusammengearbeitet wird. Der Zulassungsinhaber ist zudem verpflichtet, die Produktinformationstexte regelmäßig zu aktualisieren, um sie auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten.