Bevor mit einem Verbraucher ein Vertrag abgeschlossen wird, bei dem von ihm personenbezogene Daten erhoben werden, ist er gemäß Art. 13 DSGVO über Art und Umfang der Datenerhebung, aber z.B. auch über seine Rechte zu informieren. Dabei hat das Unternehmen, welches diese Daten erhebt, seinen Informationspflichten zum Zeitpunkt der Datenerhebung nachzukommen. Es müssen also erst die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO erfüllt werden, und danach kann dann mit dem Vertragsabschluss begonnen werden.
Das hier angebotene Informationsblatt enthält die gemäß Art. 13 DSGVO benötigten Datenschutz-Informationen, und kann nach entsprechender Anpassung auf das jeweilige Unternehmen im Kundenverkehr genutzt werden.
Wenn Du weitere Fragen vor dem Kauf der Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO hast, melde Dich gern unter
datenschutz@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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