Gemäß Art. 30 DSGVO trifft jede verantwortliche Stelle die Verpflichtung, Verzeichnisse über die Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der von ihr erhobenen personenbezogenen Daten zu führen. Die nachfolgende Prüfliste soll dabei helfen, datenschutzrechtliche Risiken bei diesen Verarbeitungstätigkeiten aufzuzeigen.

Dabei geht diese Prüfung nach drei Schritten vor: Zunächst die „Feststellung über die Notwendigkeit zur Datenschutz-Folgenabschätzung“, bei Risiken wird sodann die „Schwere des potenziellen Risikos“ bestimmt, sowie die „Eintrittswahrscheinlichkeit des potenziellen Risikos“.

Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Feststellung von Risiken der Verarbeitungstätigkeiten“ hast, melde Dich gern unter

kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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