Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde in Deutschland die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt.
Das Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden.
Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Der hier angebotene Leitfaden gibt Antworten auf alle wesentlichen Fragen, die mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen in den betroffenen Unternehmen anfallen.
Ebenso ist eine Checkliste für Unternehmen enthalten, an der sich bei der Einführung einer internen Meldestelle orientiert werden kann.

Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Hinweisgeberschutzgesetz – Leitfaden für Unternehmen“ hast, melde Dich gern unter

kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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