Gemäß § 8 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Vertraulichkeitsgebot im Umgang mit eingehenden Meldungen sowie den sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen einzuhalten.
Das hier angebotene Muster einer solchen Vertraulichkeitsverpflichtung soll sicherstellen, dass sämtliche „Meldestellen-Beauftragten“ diesbezüglich auf Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet werden können.
Die Einhaltung dieses Vertraulichkeitsgebot sollte strikt beachtet werden, da eine Verletzung gemäß § 40 Abs. 3 und 6 HinSchG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Hinweisgeberschutzgesetz – Vertraulichkeitsverpflichtung Muster“ hast, melde Dich gern unter
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