Aus den Rechtsgrundsätzen des Datenschutzes (etwa Zweckbindung, Datenminimierung, Daten-Richtigkeit, Speicherbegrenzung) folgt, dass Daten nach Wegfall oder Erreichen des Zwecks zu löschen sind, für den sie erforderlich waren. Dabei sollte ein Löschkonzept im Zusammenhang mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Unternehmens sowie individuellen Löschungsanfragen gemäß Art. 17 DSGVO gesehen werden.
Durch das Löschkonzept soll Klarheit bezüglich der Prozessabläufe hinsichtlich der erhobenen und verarbeiteten Daten erlangt werden, insbesondere soll der Zeitpunkt der Löschungsverpflichtung verdeutlicht werden, und verhindert werden, dass zum Zeitpunkt einer Löschung etwas übersehen wird.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Löschkonzept – Muster für Studio“ hast, melde Dich gern unter
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