Auch wenn in den §§ 630a bis 630h BGB keine Pflicht zum Abschluss eines Behandlungsvertrag in der Physiotherapie normiert wurde, empfiehlt es sich dringend aus Beweis-, Dokumentations-, Transparenz-, Datenschutz- sowie Haftungsgründen, auf jeden Fall einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen.
Das hier angebotene Muster enthält die wesentlichen Punkte, die ein solcher Behandlungsvertrag enthalten sollte, also etwa die grundlegenden Angaben zu Patient und Therapeut, die Grundsätze einer erfolgversprechenden Zusammenarbeit, sowie die benötigten Aufklärungen und Einwilligungen des Patienten.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Muster Behandlungsvertrag Physiotherapie“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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