Der Gesetzgeber hat die Frist für den Nachweis der Fachkunde von EMS Betreibern auf den 31.12.2022 verschoben.
Dies haben wir zum Anlass genommen, nochmals grundsätzlich auf die seit dem 31.12.2020 in Kraft getretene Verordnung einzugehen.
Hierbei haben wir sämtliche gesetzlichen Anforderungen zusammengestellt, die die NiSV an das jeweilige Unternehmen sowie die verwendeten EMS-Geräte stellt.
Ebenso führen wir auf, was die jeweiligen Anwender zu beachten haben, und wie die diesbezüglichen Dokumentationspflichten erfüllt werden.
Zudem beantworten wir in einem F&A Kapitel zahlreiche Fragen aus dem Studioalltag, insbesondere hinsichtlich des Fachkunde-Nachweises, aber auch etwa zu Einweisungen vom Gerätehersteller oder Kündigungsrechten von Mitgliedern. Ebenso nennen wir für jedes Bundesland die zuständige Behörde, an die sich das Studio bei Fragen wenden kann.
Wenn Du weitere Fragen vor dem Kauf des Dokuments „NiSV und EMS Training“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
Wir helfen Dir! Mit Sicherheit!
