Zwar ist es grundsätzlich zulässig, Rückzahlungsvereinbarungen mit einem Arbeitnehmer zu vereinbaren, jedoch müssen diese einer agb-rechtlichen Inhalts- sowie Angemessenheitskontrolle standhalten.
Dabei sind u.a. die Bindungsdauer des Arbeitnehmers an das Unternehmen sowie der Umfang einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung zu berücksichtigen.
Das hier angebotene Muster geht auf diese Aspekte im Rahmen eines Fortbildungsvertrages ein, in dem – als Anlage zum jeweiligen Arbeitsvertrag – die wesentlichen Aspekte über eine mögliche Rückzahlung von Fortbildungskosten mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden können.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten – Muster für Studio“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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