In der Praxis übernimmt so mancher Arbeitgeber die Studienkosten eines Beschäftigten, um diesen zu fördern und als Arbeitskraft weiter zu qualifizieren.

Diesbezüglich können dann Rückzahlungsvereinbarungen von Studiengebühren (nicht Fortbildungskosten) geschlossen werden, in denen das Schicksal der Studienkosten für den Fall, dass der Arbeitnehmer danach das Unternehmen verlässt, festgelegt werden.

Unser Muster bietet dabei Regelungen für eine Rückzahlungspflicht der Studienkosten vor sowie nach Beendigung des Studiums, sowie rechtliche Hinweise zur Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung an.

Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Rückzahlungsvereinbarung für Studiengebühren – Muster für Studio“ hast, melde Dich gern unter

kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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