Gemäß Art. 5 DSGVO trifft jede verantwortliche Stelle die Verpflichtung, personenbezogene Daten in einer Weise zu verarbeiten, die eine angemessene Sicherheit dieser Daten gewährleistet, einschließlich dem Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

Die nachfolgende Prüfliste soll der verantwortlichen datenerhebenden Stelle bei der Einhaltung dieser Verpflichtung helfen, damit diese die Integrität und Vertraulichkeit der Daten sicherstellen kann, und zudem die Einhaltung dieser Rechenschaftspflicht auch nachweisen kann.

Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Technische und organisatorische Maßnahmen – Prüfliste für Studio“ hast, melde Dich gern unter

kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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