Da im Rahmen einer Tätigkeit als freier Mitarbeiter dieser grundsätzlich für das Unternehmen personenbezogene Daten einsehen und verarbeiten kann, für deren Schutz das Unternehmen als verantwortliche Stelle zu sorgen hat, muss mit dem freien Mitarbeiter eine Vereinbarung über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen geschlossen werden.

Dabei dient diese Vereinbarung dazu, dass der freie Mitarbeiter über eine strikte Weisungsbindung und weitere Beschränkungen bei der Verarbeitung der personenbezogener Daten datenschutzrechtlich als Teil des Unternehmens behandelt wird.

Wenn Du weitere Fragen vor dem Kauf einer Vereinbarung Datenschutz mit einem freien Mitarbeiter hast, melde Dich gern unter

datenschutz@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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