Im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts regelt das Recht am eigenen Bild, dass jede Person selbst bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Aufnahmen wie Fotos oder Videos von ihr veröffentlicht werden.
Der hier angebotene Vertrag regelt die Einräumung von Nutzungsrechten am eigenen Bild, wenn z.B. im Rahmen von Testimonial-Shootings im Studio oder gefilmten Trainingssessions von den Betroffenen Fotos oder Videos gemacht werden, die auf der Webseite oder den sozialen Medien des Unternehmens veröffentlichen werden sollen.
Ebenso ist ein Hinweisblatt „Wichtige Informationen zur Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet oder den sozialen Medien“, welches über die damit verbundenen Risiken informiert, angehängt.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten am eigenen Bild“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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