Geringfügig Beschäftigte sind rechtlich grundsätzlich als Arbeitnehmer zu qualifizieren, für die die gleichen Rechte und Pflichten gelten, wie für Vollzeitarbeitskräfte. Es finden also u.a. auch die Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zum gesetzlichen Mindesturlaub sowie zum gesetzlichen Mindestlohn Anwendung.
Das hier angebotene Muster geht auf diese Aspekte ein, und gibt zudem rechtliche Hinweise zur Geringfügigkeitsgrenze des Entgelts und der Aufbewahrungspflicht.Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte (Mini-Job)“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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