Beauftragt ein Studio als datenerhebende Stelle eine andere Partei, diese Daten für sie zu verarbeiten - z.B. ein Marketingunternehmen für ein Kundenmailing - so ist zwischen diesen Parteien vorher eine Vereinbarung über eine solche Datenverarbeitung zu schließen.

In unserem Muster gehen wir dabei sowohl auf die Weisungsrechte und Kontrollrechte des Auftragsgebers als auch auf die Informationspflichten und Schutzmaßnahmen des Auftragnehmers ein, die dieser bei der Verarbeitung der Daten zu treffen hat. Darüber hinaus wird u.a. der (mögliche) Einsatz von Subunternehmern, die Haftung und die Behandlung von Betroffenenanfragen geregelt.

Wenn Du weitere Fragen vor dem Kauf eines Mustervertrages zur Auftragsverarbeitung hast, melde Dich gern unter

datenschutz@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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