Bevor mit einem Verbraucher ein Behandlungsvertrag abgeschlossen wird, bei dem von ihm personenbezogene Daten erhoben werden, ist er gemäß Art. 13 DSGVO über Art und Umfang der Datenerhebung, aber z.B. auch über seine Rechte zu informieren. Dabei hat die Praxis, welche diese Daten erhebt, ihren Informationspflichten zum Zeitpunkt der Datenerhebung nachzukommen. Es müssen also erst die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO erfüllt werden, und danach kann dann mit dem Vertragsabschluss begonnen werden.
Das hier angebotene Informationsblatt enthält die gemäß Art. 13 DSGVO benötigten Datenschutz-Informationen, und kann nach entsprechender Anpassung auf die jeweilige Praxis im Kundenverkehr genutzt werden.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO durch Physiotherapeuten“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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