Immer wenn Minderjährige – womöglich vor Abschluss einer Mitgliedschaft – ein Probetraining in einem Fitnessstudio durchführen wollen, stellen sich zahlreiche Haftungsfragen.
Um diesen vorab zu begegnen, haben wir diese Einverständniserklärung entworfen, die vor einem Probetraining von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden sollte.
Ebenso können die einzelnen Konditionen, zu denen ein Studio einem Minderjährigen ein Probetraining anbietet, natürlich an die jeweiligen Begebenheiten im Studio angepasst werden.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Einverständniserklärung für Probetraining bei Minderjährigen“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
Wir helfen Dir! Mit Sicherheit!
