Für die Genesung des Patienten kann es oft Sinn machen, bestimmte Übungen nach oder neben der physiotherapeutischen Behandlung z.B. in einem Fitnessstudio weiterzuführen. Auch hierbei würden sodann personenbezogene Daten des Patienten an Dritte (z.B. den betreuenden Trainer im Studio) weitergegeben, um ein zielführendes Training zu ermöglichen.
Daher sollte sich der Physiotherapeut vom Behandelten eine schriftliche Einwilligung wie das hier angebotene Muster einholen, diese sensiblen Gesundheitsdaten an Dritte weitergeben zu dürfen.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Einwilligung zur Weitergabe von Gesundheitsdaten durch Physiotherapeuten“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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