Für den Fall, dass ein selbständiger Physiotherapeut durch den Patienten bereits von anderer Stelle (z.B. Fitnessstudio, Arzt, etc.) erhobene personenbezogene Daten zur weiteren Verarbeitung erhält, sollte der selbständige Physiotherapeut vor der Aufnahme und Weiterverarbeitung dieser Daten – die ja zuvor bereits eine andere verantwortliche Stelle erhoben hat – vom Patienten dessen Einwilligung zur Weiterverarbeitung dieser Gesundheitsdaten einholen. Dafür kann das hier angebotene Muster verwendet werden.

Ist der Physiotherapeut dagegen als Angestellter in die Organisationsstruktur etwa eines Fitnessstudios eingegliedert, läge datenschutzrechtlich „eine“ verantwortliche Stelle vor, die die Daten erhoben hat, so dass eine weitere Einwilligung nicht mehr nötig wäre.

Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Einwilligung zur Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten durch Physiotherapeuten“ hast, melde Dich gern unter

kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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