Mit privat Versicherten und Selbstzahlern werden vor der Abgabe von physiotherapeutischen Leistungen sogenannte Honorarvereinbarungen abgeschlossen, da deren Vergütung ja nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wird.
Das hier angebotene Muster enthält daher die wesentlichen Punkte einer solchen Honorarvereinbarung, zum einen die Leistungen, die der Physiotherapeut erbringt, zum anderen die Honorarhöhe für jede Art der Leistungsabgabe.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Muster Honorarvereinbarung Privatpatienten Physiotherapie“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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