Jeder Arbeitgeber wird ein starkes Interesse an einer stets aktuellen fachlichen Qualifikation seines angestellten Physiotherapeuten haben, weshalb oft die Kosten für solche externen Fortbildungsmaßnahmen übernommen werden. Um im Falle einer Trennung dann nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich, hierfür mit den angestellten Physiotherapeuten im Vorfeld eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung abzuschließen. In solchen Vereinbarungen sind u.a. die Bindungsdauer des Arbeitnehmers an das Unternehmen sowie der Umfang einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung zu berücksichtigen, ebenso müssen diese einer agb-rechtlichen Inhalts- sowie Angemessenheitskontrolle standhalten.

Das hier angebotene Muster geht auf diese Aspekte im Rahmen eines Fortbildungsvertrages ein, in dem – als Anlage zum jeweiligen Arbeitsvertrag – die wesentlichen Aspekte über eine mögliche Rückzahlung von Fortbildungskosten mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden können.

Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Muster Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten Physiotherapie“ hast, melde Dich gern unter

kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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