Auch ein Physiotherapeut ist als Angehöriger eines freien Berufes an eine berufliche Verschwiegenheit gemäß § 203 StGB gebunden, ebenso ist eine solche Pflicht in den Berufsordnungen der Physiotherapeuten normiert. Im Verhältnis zum behandelnden Arzt sind Physiotherapeuten von der Schweigepflicht nur dann befreit, wenn das Einverständnis des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist. Um diesbezüglich späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte somit auch im Verhältnis zum behandelnden Arzt eine solche Schweigepflichtentbindung wie das hier angebotene Muster vom Patienten eingeholt werden.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Muster Schweigepflichtentbindung Physiotherapeut“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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