Auch bei Verträgen mit Praktikant/-inen empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzulegen. Bei Praktiken über drei Monate besteht sogar ein Schriftformerfordernis. Darüber hinaus sollte in dem Vertrag u.a. geklärt werden, ob z.B. ein Anspruch auf Mindestlohn und auf den gesetzlichen Mindesturlaub während des Praktikums besteht.
Auf diese und weitere Aspekte geht das hier angebotene Muster ein. Zudem wird am Ende eine Praktikumsbescheinigung angeboten.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Praktikumsvertrag (inkl. Zeugnis)“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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