Besteht für ein Unternehmen die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, muss dieser gemäß Art. 37 DSGVO das notwendige Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis aufweisen. Dieses Fachwissen vermitteln wir in 1:1 Schulungen (ca. 5 bis 6 Zeitstunden) zwischen einem unserer Rechtsanwälte und dem Datenschutzbeauftragten.
Für die Schulung stellen wir geeignete Hilfsmittel wie Gesetzestexte und Schulungsunterlagen zur Verfügung. Diese erleichtern dem Datenschutzbeauftragten später seine Arbeit und dienen als praktisches Nachschlagewerk.
Je nach Wunsch schulen wir dabei online per Zoom oder in unseren Kanzleiräumen. Neben dem designierten Datenschutzbeauftragten können wir dabei z.B. auch die Geschäftsführung oder die Mitarbeiter schulen, bei denen es das Unternehmen für sinnvoll erachtet.
Hier ein kurzer Überblick der Themen, auf die u.a. im Rahmen einer Schulung eingegangen wird:
A. Datenschutz, was ist das?
Nach Bestellung einer Schulung setzen wir uns umgehend mit Dir in Verbindung, um den genauen Termin und Uhrzeit abzustimmen.
Im Anschluss an die Schulung werden dem Datenschutzbeauftragten sämtliche Schulungsunterlagen samt Gesetzestexte ausgehändigt.
Wenn Du weitere Fragen zu einer Schulung im Datenschutz hast, melde Dich gern unter:
datenschutz@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
Wir helfen dir! Mit Sicherheit!
Für die Schulung stellen wir geeignete Hilfsmittel wie Gesetzestexte und Schulungsunterlagen zur Verfügung. Diese erleichtern dem Datenschutzbeauftragten später seine Arbeit und dienen als praktisches Nachschlagewerk.
Je nach Wunsch schulen wir dabei online per Zoom oder in unseren Kanzleiräumen. Neben dem designierten Datenschutzbeauftragten können wir dabei z.B. auch die Geschäftsführung oder die Mitarbeiter schulen, bei denen es das Unternehmen für sinnvoll erachtet.
Hier ein kurzer Überblick der Themen, auf die u.a. im Rahmen einer Schulung eingegangen wird:
A. Datenschutz, was ist das?
- Entwicklung des Datenschutzes
- Gesetzliche Grundlagen
- Was wird geschützt?
- Grundsätze im Datenschutz
- Gilt das auch für mich?
- Datenschutzbeauftragter
- Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten
- Datengeheimnis
- Rechte der Betroffenen
- Schulungen
- Vertragsgestaltung
- Anamnesebögen
- Videoüberwachung
- Kontrolle der Mitarbeiter
- Werbung
- Check-In und Check Out-Zeiten
- Einwilligungen
- Aufsichtsbehörden
- Verstöße - Mögliche Folgen
- Vermeidung
- Datenschutz vs. Datensicherheit
- Häufige Schwachstellen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Praktische Umsetzung
Nach Bestellung einer Schulung setzen wir uns umgehend mit Dir in Verbindung, um den genauen Termin und Uhrzeit abzustimmen.
Im Anschluss an die Schulung werden dem Datenschutzbeauftragten sämtliche Schulungsunterlagen samt Gesetzestexte ausgehändigt.
Wenn Du weitere Fragen zu einer Schulung im Datenschutz hast, melde Dich gern unter:
datenschutz@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
Wir helfen dir! Mit Sicherheit!
