Seit dem 01.01.2024 sind bestimmte Corona Erstattungsansprüche verjährt.

Was dabei genau zu beachten ist, und wie das Studio nun am besten vorgeht, findet ihr in dieser Zusammenstellung.

Dabei wird auf die unterschiedlichen Lockdowns mit Berechnungsbeispielen eingegangen.
Ebenso haben wir ein Musterschreiben für die Studioverwaltung angehängt, welches verwendet werden kann, wenn sich Mitglieder auf eine Erstattung von Beiträgen berufen, welche während einer Corona-Schließungszeit eingezogen wurden.

Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Teil-Verjährung von Corona Erstattungsansprüchen“ hast, melde Dich gern unter

kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
Wir helfen Dir! Mit Sicherheit!