Gemäß Art. 30 DSGVO hat jede verantwortliche Stelle ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der von ihm erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten zu führen. In einem solchen Verzeichnis sind u.a. die Kategorien der betroffenen Personen und Daten, die Zwecke der Verarbeitung und die Empfänger dieser Daten zu benennen.

Das hier angebotene Muster-Verzeichnis führt alle Anforderungen gemäß Art. 30 DSGVO auf, sodass es nur noch an die jeweiligen Daten angepasst werden muss.

Wenn Du weitere Fragen vor dem Kauf eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO hast, melde Dich gern unter

datenschutz@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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