Je nachdem, mit welchen Informationen ein Mitarbeiter für die Ausübung seiner Tätigkeit ausgestattet wird, ist es sinnvoll, ihn auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu verpflichten.
Dies gilt insbesondere, wenn das Unternehmen sicherstellen will, dass über empfindliche Daten wie z.B. Preise, Konditionen, Gehälter, neue Geschäftspläne und -projekte u.ä. Stillschweigen bewahrt wird.
Das hier angebotene Muster geht auf diese Aspekte im Rahmen einer deklaratorischen Belehrung ein, und bietet zudem ein Merkblatt, in dem Begriffsbestimmungen, Geheimhaltungs- und Rückgabepflichten sowie die Folgen bei Verstößen dargelegt sind.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Verpflichtung Mitarbeiter auf das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
Wir helfen Dir! Mit Sicherheit!