Herzlich willkommen!

Unsere Kanzlei berät und betreut bundesweit Fitness- und Freizeitanlagen sämtlicher Größenordnungen in allen rechtlichen Angelegenheiten, die die Konflikte und rechtlichen Fragestellungen zwischen Studio und Mitglied betreffen.
Da gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie eine langfristige Partnerschaft Sinn macht, bieten wir Studios eine sogenannte Partnerschaftsvereinbarung an, in dessen Rahmen wir sie rechtlich unterstützen.


Im Rahmen unserer Partnerschaftsvereinbarung bieten wir folgende Leistungen an:

  • Telefonische anwaltliche Beratung in allen Mitglieder-Streitigkeiten
  • Inkasso, außergerichtliche Eintreibung sämtlicher offener Forderungen gegen die Studiomitglieder
  • Juristische Überprüfung der Mitglieder-Fälle und außergerichtliche Korrespondenz mit Mitgliedern, Ärzten, gegnerischen Anwälten, Betreuern, Insolvenzverwaltern
Darüber hinaus bieten wir Fitnessstudios noch weitere optionale Hilfestellungen an:

  • Wir halten rechtliche Schulungen für Ihr gesamtes Team online oder in Ihrem Studio.
  • Wir überprüfen Ihre Mitgliedschaftsverträge auf unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen und stellen Vertragsmuster zur Verfügung.
  • Wir bieten Ihnen Musterunterlagen und -anschreiben für die tägliche Arbeit im Studio.
Klicke oben auf "Kostenlos erhalten", um Dir eine solche Partnerschaftsvereinbarung unverbindlich anzuschauen.

Wenn Du Fragen hast, melde Dich gern unter:

partner@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
Wir helfen Dir! Mit Sicherheit!