Ein Arbeitgeber kann sich je nach Einzelfall mit einem Arbeitnehmer auf die Einführung eines Modells für flexible Arbeitszeitgestaltung einigen. Für diesen Fall muss genau geregelt werden, wieviel Arbeitszeit z.B. als Überstunden aufgebaut werden kann, und wie diese dann nach Absprache auch wieder abgebaut werden können.
Darüber hinaus bietet das hier angebotene Muster u.a. auch Regelungen zur Mehrarbeit, der Zeiterfassung, der Verwendung des Zeitguthabens, sowie einem Langzeitkonto.
Wenn Du Fragen vor dem Kauf des Dokuments „Zusatzvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit / Langzeitkonten“ hast, melde Dich gern unter
kanzlei@rae-wfk.de oder 0521 / 986 374 0.
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