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Bildungs-Controlling

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Mit Bildung ist die Vermittlung von Qualifikationen gemeint, die zur Befähigung einer Aufgabe dienen, wobei betriebliche Quali- fikationen den Großteil ausmachen (vgl. Mentzel 2005, S. 3). Kompetenz beschreibt individuelle Voraussetzungen, sich in konkreten Situationen an veränderte Bedingungen anzupassen und eigene Verhaltensstrategien erfolgreich einzusetzen (vgl. IGC 2015, S. 24 und S. 173). Bildung kann in Form von Anpassungsfortbildungen zur Anpassung, Aktivierung und Vertiefung des einmal erlernten Berufes erfolgen oder als Aufstiegsfortbildung, die zur Übernahme von höher qualifizierten oder Führungsaufgaben dient. Hierher gehört auch die Umschulung. Sie wird dann nötig, falls ein Mitarbeiter aus unterschiedlich gelagerten Gründen einen Beruf nicht mehr ausüben will oder kann.

Aus Controlling-Sicht geht es darum, Bildungsmaßnahmen nachvollziehbar zu bewerten und damit steuerbar (aus Sicht der Führung) bzw. regelbar (aus Sicht des Controllings) zu machen – dem Grundsatz folgend, dass Führung nur jene Dinge steuern kann, die auch bewertet werden. Die Denkhaltung von Controllern in Regelkreisen und Soll-/Ist-Vergleichen mit Abweichungsanalyse gilt es auch im HR-Bereich umzusetzen.

Wie lässt sich Bildung operational definieren? Und welche Aspekte sind bei der Messung zu berücksichtigen?

(3 Seiten)

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